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Der Europäische Gerichtshof stopt das Saatgutmonopol der Konzerne

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden das Bauern ihr selbst produziertes Saatgut auch selbst verkaufen können.
Selbst wenn es kein amtlich zugelassenes Saatgut ist greift dieses Urteil.

Damit könnten jetzt endlich wieder alte Gemüse- und Getreidesorten Einzug in die Speisekammern halten.
Bisher durfte nur in das Saatgutregister eingetragenes Saatgut vertrieben werden.

Darunter litten auch Saatgutbanken, welche es sich zur Aufgabe gemacht haben alte Gemüse-, Getreide- und Pflanzensorten vor dem Untergang zu bewahren.

Die dort eingelagerten Samen verloren nach und nach ihre Keimfähigkeit, und konnten nicht erneuert werden.

Eine, jetzt wieder mögliche, Artenvielfalt kann unser Nahrungsmittelversorgung besser sichern als die bisherige „Monsantoisierung“.
Krankheitserreger befallen selten alle Sorten einer Art. Was jedoch passieren kann wenn ein Schädling es schafft eine Maissorte von Monsanto oder BASF zu befallen und ungeniesbar zu machen oder zu zerstören,  beschreibt Wilfried Bommert in seinem Buch „Kein Brot für die Welt“ sehr eindrucksvoll.

Ich freue mich nun auf viele „neue“ alte Gemüsesorten, und kann die Landwirte nur dazu aufrufen diese Möglichkeit zu nutzen unseren Tisch und die Pflanzenwelt zu bereichern.

Bis bald

Herbert Förster

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